lockdown

boxenstop bis 06. dezember 2020

 

An alle mobilen startups!

Es sind außergewöhnliche Zeiten, denen wir mit außergewöhnlichen Maßnahmen begegnen müssen. In der startup®-fahrschule harry stehen die Menschen an erster Stelle und wir tun das, was wir tun, mit dem Glauben, dass der aktuellen Corona-Krise ausschließlich durch die Kraft der Vielen begegnet werden kann.

Österreich im zweiten Lockdown
Aufgrund der Covid-19-Notmaßnahmenverordnung der österreichischen Bundesregierung und zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 kommt es ab Dienstag, 17. November 2020 bis voraussichtlich Sonntag, 06. Dezember 2020 zur teilweisen Einstellung unserer Dienstleistungen. Alle unsere Fahrschulstandorte bleiben geschlossen. Die persönlichen Beratungs- und Servicedienstleistungen sowie die Theoretische- und Praktische Fahrausbildung werden vorübergehend ausgesetzt. Auch die für Fahrprüfungen zuständigen Behörden haben die Abhaltung von theoretischen Fahrprüfungen (Computerprüfung) und praktischen Fahrprüfungen bis auf weiteres eingestellt.

Dennoch sind wir gerne für dich da!
Du kannst zum Beispiel per Telefon, Chat (SMS, WhatsApp) oder E-Mail mit uns in Kontakt treten. Du erreichst uns Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 - 12.00 Uhr. Selbstverständlich stehen auch unsere Webservices (Website inkl. Preisanfrageformular, Kundenportal istartup, Webtrainer,...) uneingeschränkt zur Verfügung. First come, first serve! Sichere dir bereits jetzt deinen Fixplatz und sei einer der Ersten, die nach Aufhebung der Ausgangsbeschränkung in die Freiheit fahren. Vereinbare Termine für Kurse, Trainingseinheiten und Prüfungen am besten telefonisch.

Fristen "eingefroren"
Fahrausbildungen, Fahrprüfungen, ärztliche Gutachten, behördliche Bescheide für Übungsfahrten, usw. unterliegen gesetzlichen Fristen. Wir erwarten, dass so wie schon im ersten Lockdown alle Fristen seitens Verkehrsministerium per Verordnung "eingefroren" und verlängert werden. Es soll niemand durch die zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 verhängten Maßnahmen Nachteile im Rahmen der Fahrausbildung erleiden. Deine Ausbildung kann während des Corona-Stillstands nicht ablaufen. Bestandene Prüfungsteile werden nicht ungültig. Die Mehrphasen-Termine werden ausgedehnt.

In der Zwischenzeit, bleib gesund und mit uns in Kontakt. Wir sind auch weiterhin nur einen Anruf oder eine Nachricht entfernt.

Das Fahrschulteam

PS. Private Ausbildungs- oder Übungsfahrten sind – wenn dein Begleiter mit dir im gemeinsamen Haushalt wohnt – im Rahmen der "erlaubten Wege" weiterhin zulässig.